Dijital Pazarlama Ajansı
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Visum zur Beschäftigung

Der erste Schritt für die erfolgreiche Arbeitsaufnahme ist das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung. Die Beantragung kann zu einem komplizierten und zeitraubenden Prozess werden, den wir für sie übernehmen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.

  • Gesundheitsbranche
  • Blaue Karte
  • abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche

Wir

  • füllen die benötigten Formulare und Anträge nach Ihren Vorgaben aus,
  • prüfen und unterstützen bei der Weiterleitung aller benötigten Dokumente und Unterlagen,
  • koordinieren Termine und den zeitlichen Ablauf,
  • unterstützen sie nach der Einreise in Deutschland bei den notwendige Behördengängen.

Während des Einreise-Prozesses arbeiten die Mitarbeiter von der AVD eng mit den entsprechenden Behörden zusammen.

Ihre Vorteile

  • Unterstützung durch Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen aller Arbeitsabläufe; dies erspart Ihnen Zeit und Wege.
  • Das Risiko von zusätzlichen Kosten, die durch fehlende Dokumente und Unterlagen entstehen können, wird minimiert.

Für detaillierte Informationen füllen sie bitte das Kontaktformular aus

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