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Der erste Schritt für die erfolgreiche Arbeitsaufnahme ist das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung. Die Beantragung kann zu einem komplizierten und zeitraubenden Prozess werden, den wir für sie übernehmen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.
Während des Einreise-Prozesses arbeiten die Mitarbeiter von der AVD eng mit den entsprechenden Behörden zusammen.
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