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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. (Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node /https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/arbeitsplatzsuche/)